Profi Entrümpler
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2026

Profi-Entrümpler, Inh. Marcello GalloneFärberstraße 5, 83022 Rosenheim · info@profi-entruempler.de · 0173 2485892
§ 1

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Profi-Entrümpler, Inh. Marcello Gallone, Färberstraße 5, 83022 Rosenheim (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Website profi-entruempler.de geschlossen werden.
  2. Der Anbieter betreibt eine Online-Plattform, über die Auftraggeber unverbindliche Preisanfragen für Entrümpelungsdienstleistungen stellen können. Die eigentliche Durchführung der Entrümpelung erfolgt durch selbstständige Partnerunternehmen des Anbieters (nachfolgend „Partner").
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2

Leistungsbeschreibung und Rolle des Anbieters

  1. Der Anbieter stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, über die Auftraggeber Entrümpelungsdienstleistungen anfragen können. Der Anbieter vermittelt diese Anfragen an geeignete Partnerunternehmen in der regionalen Umgebung des Auftragsortes.
  2. Der Anbieter fungiert dabei als Mittler zwischen Auftraggeber und ausführendem Partnerunternehmen. Er ist nicht selbst Erbringer der Entrümpelungsleistung, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
  3. Das Netzwerk des Anbieters besteht ausschließlich aus qualifizierten Partnerunternehmen, die ein strukturiertes Auswahlverfahren durchlaufen haben, welches Briefings, Schulungen sowie eine Einarbeitung in die Prozesse des Anbieters umfasst. Der Anbieter legt größten Wert auf Seriosität, Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit seiner Partner.
  4. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
§ 3

Preisermittlung und unverbindliche Anfrage

  1. Auf der Website des Anbieters steht ein Preis-Rechner zur Verfügung, mit dem Auftraggeber eine kostenlose und unverbindliche Preisschätzung für ihre Entrümpelung erhalten können.
  2. Der durch den Preis-Rechner angezeigte Betrag stellt keinen verbindlichen Festpreis dar. Er dient ausschließlich als Orientierungswert und ermöglicht dem Auftraggeber eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.
  3. Abweichungen vom angezeigten Schätzpreis können insbesondere entstehen durch: unvollständige oder unzutreffende Angaben des Auftraggebers, eine Fehleinschätzung des tatsächlichen Umfangs durch den Auftraggeber, vor Ort nicht vorhersehbare Faktoren wie erschwerte Zugangsbedingungen, eingeschränkte Parkmöglichkeiten, lange Laufwege oder bauliche Gegebenheiten sowie sonstige zum Zeitpunkt der Anfrage nicht erkennbare Umstände.
  4. Ein verbindlicher Auftrag kommt ausschließlich nach Maßgabe von § 4 dieser AGB zustande. Die Nutzung des Preis-Rechners begründet keinerlei Ansprüche des Auftraggebers auf Durchführung der Leistung zu dem angezeigten Schätzpreis.
§ 4

Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen und Preisschätzungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
  2. Durch das Absenden einer Anfrage über die Website gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Interesse an der Beauftragung kund. Ein Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.
  3. Ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter eine ausdrückliche Auftragsbestätigung ausstellt. Diese Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber auf mindestens einem der folgenden Wege übermittelt: per E-Mail, telefonisch oder schriftlich per Post.
  4. Zusätzlich oder alternativ zur Auftragsbestätigung kann der Vertragsschluss durch eine geleistete Anzahlung des Auftraggebers gemäß § 5 dieser AGB bestätigt werden.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5

Preise und Zahlung

  1. Alle verbindlichen Angebotspreise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern diese ausgewiesen ist.
  2. Der verbindliche Preis ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung vor Leistungserbringung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.
  4. Die Restzahlung ist, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Abschluss der Entrümpelungsleistung fällig.
  5. Akzeptierte Zahlungsmittel werden dem Auftraggeber im Rahmen des Bestellprozesses und in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
§ 6

Nutzung der Plattform / Kundenkonto

  1. Die Nutzung des Preis-Rechners und das Absenden einer Anfrage ist sowohl als Gast (unter Angabe einer E-Mail-Adresse) als auch mit einem registrierten Kundenkonto (E-Mail-Adresse und Passwort) möglich.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Anfrage wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Falsche oder unvollständige Angaben können zu abweichenden Endpreisen und zu einer Haftung des Auftraggebers für daraus entstehende Mehrkosten führen.
  3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sofern ein Missbrauch des Kontos vermutet wird.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kundenkonten bei missbräuchlicher Nutzung oder Verstoß gegen diese AGB zu sperren oder zu löschen.
§ 7

Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Entrümpelung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, insbesondere Angaben zu Umfang, Art und Menge des zu entsorgenden Gutes sowie zu den örtlichen Gegebenheiten.
  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das zu entrümpelnde Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist und das ausführende Partnerunternehmen ungehindert arbeiten kann.
  3. Sofern für die Durchführung der Arbeiten behördliche Genehmigungen erforderlich sind (z. B. Halteverbotszonen, Genehmigungen für Containerabstellplätze auf öffentlichem Grund), hat der Auftraggeber diese eigenverantwortlich und rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass sich keine Gegenstände im zu entrümpelnden Bereich befinden, die nicht entsorgt werden sollen und nicht entsprechend gekennzeichnet oder gesichert wurden.
  5. Das Einbringen oder Verschweigen von Gegenständen, die einer besonderen Entsorgung bedürfen (z. B. Sondermüll, Gefahrstoffe, Asbest), ist unzulässig und kann zu erheblichen Mehrkosten sowie zur Haftung des Auftraggebers führen.
§ 8

Widerruf und Rücktritt

  1. Dem Auftraggeber steht, soweit er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß den §§ 355 ff. BGB zu. Auf die beigefügte Widerrufsbelehrung wird ausdrücklich hingewiesen.
  2. Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht ist ein Rücktritt vom Vertrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin kostenfrei möglich.
  3. Bei einem Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu erheben. Diese richtet sich nach den bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten der Partnerunternehmen, insbesondere für Fahrzeugbuchungen, disponiertes Personal oder sonstige vorbereitende Maßnahmen. Die Höhe der Entschädigung wird auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Kosten anteilig berechnet.
  4. Wurde mit der Leistungserbringung bereits begonnen, ist ein Rücktritt ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, den vereinbarten Preis anteilig für die bereits erbrachten Leistungen zu entrichten.
§ 9

Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Da der Anbieter als Vermittler tätig ist und die Entrümpelungsleistung durch selbstständige Partnerunternehmen erbracht wird, haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch das ausführende Partnerunternehmen verursacht werden, es sei denn, dem Anbieter fällt bei der Auswahl des Partners ein schuldhaftes Versagen zur Last (Auswahlverschulden).
  4. Für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, die zu einem abweichenden Preis oder erschwerten Arbeitsbedingungen führen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 10

Haftung der Partnerunternehmen

  1. Die Partnerunternehmen sind eigenständige, rechtlich unabhängige Unternehmen. Für Schäden, die bei der Durchführung der Entrümpelung am Eigentum des Auftraggebers oder Dritter entstehen, haftet das jeweils ausführende Partnerunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Der Anbieter ist bemüht, ausschließlich mit seriösen und versicherten Partnerunternehmen zusammenzuarbeiten, übernimmt jedoch keine Gewähr für das Bestehen oder die Ausreichendheit von Haftpflichtversicherungen der Partner.
  3. Schadensersatzansprüche gegen das ausführende Partnerunternehmen sind vom Auftraggeber direkt gegenüber diesem geltend zu machen.
§ 11

Datenschutz und Datenweitergabe

  1. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und unserer Datenschutzerklärung.
  2. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich auf den Servern des Anbieters gespeichert und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.
  3. Ausnahme: Kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, werden die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten (insbesondere Name, Kontaktdaten und Auftragsdetails) an das ausführende Partnerunternehmen weitergegeben. Diese Weitergabe ist zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gerechtfertigt.
  4. Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken durch Dritte findet nicht statt.
§ 12

Reklamationen und Mängelanzeige

  1. Mängel an der erbrachten Leistung sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der Entrümpelung, schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten und fristgerecht gemeldeten Mängeln ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, im Rahmen seiner Vermittlertätigkeit auf eine Nachbesserung durch das Partnerunternehmen hinzuwirken.
  3. Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
§ 13

Änderungsvorbehalt

  1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
  2. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
§ 14

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Rosenheim.
  3. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die ihr dem Sinn nach nächstkommende wirksame Regelung.
Stand: Februar 2026

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